Blumenkästen & Gartenpflege
Wohnen leicht gemacht: So vermeiden Sie Streitigkeiten und Schäden
Blumenkästen richtig anbringen und pflegen
In unserer Hausordnung, die für alle BewohnerInnen rechtsverbindlich ist, ist festgelegt, dass Blumenkästen sachgemäß angebracht werden müssen. BewohnerInnen haften für mögliche Schäden, die durch unsachgemäß angebrachte Blumenkästen entstehen, sowie für Verschmutzungen oder sonstige Schäden, die durch Blumenkästen verursacht werden können.
Beim Gießen der Balkonpflanzen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft oder auf darunterliegende Balkone oder Terrassen gelangt.
Andere BewohnerInnen dürfen durch solche Vorrichtungen nicht gefährdet, beeinträchtigt oder belästigt werden. Das Aufstellen von Blumenkästen auf Fensterbänken ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Blumenkästen, die am Balkongeländer oder an der Terrassenbrüstung angebracht werden, müssen so montiert sein, dass sie immer in Richtung der Balkon- oder Terrasseninnenseite zeigen und im Falle eines Abrutschens auf den Balkon oder die Terrasse fallen. Überschüssiges Gießwasser oder abfallende Blütenblätter sollten ebenfalls auf den eigenen Balkon oder die Terrasse fallen.
Im Herbst müssen die Blumenkästen entleert werden. Sie dürfen nicht in allgemeinen Räumlichkeiten über den Winter gelagert werden, da trockene Pflanzen Brände verursachen können oder Ungeziefer anziehen. BewohnerInnen sollten daher nur dann Blumenkästen oder Blumentröge anschaffen, wenn sie bereit sind, diese regelmäßig zu pflegen.
Pflege von Sträuchern und Hecken
Auch im Hausgarten befindliche Sträucher und Pflanzen müssen ausreichend gepflegt werden. Sträucher und Hecken entlang der Gartenzäune sind regelmäßig so zurückzuschneiden, dass sie eine Höhe von 1,80 Meter nicht überschreiten und keine Überhänge über die Gartenbegrenzung hinausreichen. Gehwege entlang der Zäune müssen kontinuierlich von möglichen Überhängen freigeschnitten werden.
Öffentliche Bereiche berücksichtigen
Handelt es sich bei Gehwegen um öffentliche Bereiche, kann die Gemeinde den Rückschnitt der Überhänge von den BewohnerInnen verlangen.
Regeln für die Bepflanzung
Im Hausgarten dürfen keine Bäume gepflanzt werden. Auch bei Sträuchern und sonstigen Pflanzen müssen die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden, zum Beispiel wenn unter dem Garten eine Tiefgarage ist und Pflanzungen die Isolierungen beschädigen könnten.
Kletterpflanzen dürfen weder an der Fassade noch am Gartenzaun oder an sonstigen Gebäudeteilen wachsen. Letztendlich sollen Blumen und Pflanzen das Objekt verschönern und die Nachbarschaft erfreuen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle damit verbundenen Pflichten erfüllt werden. Eine sorgfältige Pflege der Pflanzen trägt nicht nur zur Schönheit der Anlage bei, sondern fördert auch ein harmonisches Miteinander.
Fotoquelle: © istopckphoto | HeikeRau und Freepics „Flowers with colorful pots on a white fence“